Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Kaltschmid Industrial Engineering GmbH und Ihnen (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Lesen Sie die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns vor, bei Zustandekommen eines Auftrags, technische Details unseres Angebotes zu ändern. Die Funktionalität würde hierdurch nicht beeinflusst.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag ist sofort ab Rechnungsstellung zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben wird. Die Zahlung hat ausschließlich auf unten angegebenes Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung gestattet.
Unsere Preise gelten ab Werk. Kosten der Verpackung und Fracht werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Kosten für gewünschte Abnahmen und Prüfungen durch Behörden, sonstige Stellen oder Workshops sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Preise entsprechen der bisherigen Kostenlage. Sofern bis zum Liefertag Kostenänderungen eintreten, bleibt eine Angleichung an die geänderte Kostensituation vorbehalten. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass sämtliche Arbeiten unter normalen Bedingungen, zügig, ohne Behinderungen, Verzögerungen, Unterbrechungen durchgeführt werden können. Mehrkosten, die aus einer Verzögerung resultieren, die wir nicht zu vertreten haben, gehen zu Ihren Lasten und werden zu den jeweilig gültigen Verrechnungssätzen an Sie verrechnet.

Zahlungsverzug

Bei einem Rechnungswert von unter 50 Euro netto, berechnen wir ein Mindermengenzuschlag von 20 Euro.
Mahngebühren in Höhe von 10 Euro erheben wir 30 Tage nach Rechnungsstellung. Verzugszinsen berechnen wir in Höhen von 8% auf den jeweils gültigen Basiszinssatz p.a.

Dienstleistungen

Ein Tagessatz umfasst 8 Stunden Arbeitsleistung; darüberhinausgehende Zeiten werden je Stunde mit 1/8 des Tagessatzes in Rechnung gestellt. Die Reiseplanung erfolgt grundsätzlich durch den Kunden. Reisezeiten, Reisekosten und Spesen werden pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand angeboten und berechnet.
Für die Umsetzung der Dienstleistungen vereinbaren wir mit Ihnen konkrete Termine und planen unsere Consultingmitarbeiter für diese Termine fest ein. Für Termine, die durch Sie in der Woche vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, behalten wir uns vor, Ihnen 40% des Auftragswertes der betroffenen Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Bei Absagen einen Tag vor dem vereinbarten Termin erhöht sich der Prozentsatz auf 80% des Auftragswertes.
Nicht vereinbarungsgemäß durchgeführte Dienstleistungstage sind innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten ab Auftragserteilung in Anspruch zu nehmen, andernfalls entfällt der Anspruch auf Durchführung.

Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache er wünscht.

Haftung

Wir stehen für die Fehlerfreiheit unserer Techniker – und Ingenieurleistungen ein. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch hinsichtlich unserer Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer. Die Haftung bleibt beschränkt auf die Funktionsfähigkeit des versprochenen Werkes. Schadensersatzansprüche, wegen Produktionsausfall und entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Kaltschmid Industrial Engineering GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaltschmid Industrial Engineering GmbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere die Software Lizenz EPLAN rechtzeitig vorgelegt, alle Informationen erteilt werden und wir zu allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
Wird diese Pflicht nicht oder nur unzureichend eingehalten und verzögert sich infolge dessen die Erbringung unserer Dienstleistungen, so ist die Kaltschmid Industrial Engineering GmbH nicht dafür verantwortlich zu machen.

Allgemeine Bedingungen

Sofern keine anderen Bedingungen genannt wurden gelten die “Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie”. Wir senden Ihnen die “Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie” gern zu, falls Sie Ihnen nicht vorliegen.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.